Abschleppkosten widerrechtlich parkender Fahrzeuge von Privatgrundstücken

Bis jetzt war es immer so eine Sache. Hat man einen privaten Parkplatz, musste man meist selbst für die Kosten des Abschleppens von unbefugt parkenden Fahrzeugen aufkommen. Es sei denn sie behinderten einen schwerwiegend, z. B. indem sie ein anderes Fahrzeug so einparkten, dass ein Wegkommen nicht mehr möglich war.

Doch damit soll jetzt Schluss sein!

Laut BGH-Urteil vom 5. Juni 2009 (V ZR 144/08) müssen Falschparker in Zukunft selbst für die Kosten aufkommen, auch wenn zum Zeitpunkt des Falschparkens keine direkte Behinderung bestand.

Lediglich ein Hinweis muss angebracht sein, der die Nutzung der Parkfläche kennzeichnet und auf die entstehenden Kosten bei widerrechtlicher Nutzung hinweist. So zum Beispiel der wohl bekannteste Spruch “Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt”.

Parkt nun also ein Fahrzeug beispielsweise auf einem Kundenparkplatz, auf dem das Parken nur für Kunden während der Zeit des Besuchs gestattet ist, aus einem anderen Grund, kann es direkt abgeschleppt werden, auch wenn noch ausreichend andere Parkplätze frei wären. Die Kosten dafür trägt in jedem Fall der Falschparker, auch wenn er der Abschleppdienst bereits unterwegs ist und er das Fahrzeug bereits vor dessen Eintreffen entfernt hat.


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4 Kommentare zu “Abschleppkosten widerrechtlich parkender Fahrzeuge von Privatgrundstücken

  1. Sehr heikel das Ganze, wobei so ein Supermarkt o.ä. mit Kundenparkplatz das Geld ja prinzipiell noch vorstrecken kann. Was aber, wenn jemand auf, vor oder unglücklich neben meiner Garageneinfahrt parkt. Das Grundstück auf dem das Fahrzeug steht ist öffentlich (Gehweg), lediglich die Garage (Hofeinfahrt o.ä.) wäre mein. Nebenbei ein ganz neuer Markt für selbsternannte Sherriffs für Arbeitsplätze (und entsprechende Reportagesendungen auf VOX, RTL II, Kabel1 und Co.).

  2. @Eichental: Wenn jemand auf, vor oder unglücklich neben deiner Garageneinfahrt parkt und dich somit blockiert kannst du ihn doch sowieso wegschleppen lassen, hast du dann ja noch weniger mit am Hut. Anruf bei der Polizei wegen Behinderung und gut ist…

  3. wer “unglücklich” parkt lernt glücklich zu parken wenn er zahlt, je mehr je besser, diese blöden – unglücklichen falschparker, die nicht gesehen, nicht gewusst haben usw. habe ich mehrmals /woche vor meiner garage, ich rufe sofort den abschlepper, bisher haben die ihr fahrzeug immer ausgelöst.

  4. Oh ja, davon gibt es leider immer noch viel zu viele. Manche parken auch absichtlich falsch und fühlen sich dann auch noch im Recht. “Wenn einer durch muss, kann er ja klingeln. Ich muss nur eben… ” Da schwillt mir auch jedes Mal der Kamm…

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